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…,wenn ihr könnt, sendet mir Lebensmittel, Geld, es ist mir schwer, Euch, meine Lieben darum zu bitten.

Erna Berl, Brief vom 6. November 1940 aus Gurs an ihren Sohn Fritz

Emigration

Die Emigration nach Übersee war eine Möglichkeit, dem Lager Gurs zu entkommen. Doch diese Chance auf Rettung konnten nur wenige der Internierten nutzen. Denn dazu brauchte es nicht nur Geld und Angehörige in den USA. Es kam auch auf den Zeitpunkt an, zu dem die Erteilung der Visa und die Abreise erfolgten. Es waren letztlich logistische und politische Faktoren, die über Gelingen oder Scheitern einer Emigration entscheiden sollten.

Emigration in die USA

Gut ein Drittel der Gurs-Internierten hatte Ende 1940 die Absicht, nach Übersee auszuwandern. Einige fassten diesen Plan erst in Gurs. Die Chancen dafür waren günstig für diejenigen, deren Angehörige bereits vor Jahren oder Jahrzehnten in die USA eingewandert waren. Sie hatten sich dort eine wirtschaftliche Existenz aufgebaut, die es ihnen nun erlaubte, für ihre in Frankreich gefangenen Verwandten zu bürgen. Wer in die USA einreisen und dort dauerhaft leben wollte, brauchte zwei Bürg*innen, die zwei solcher Garantieerklärungen (=Affidavits) abgaben. Damit sollte zum einen sichergestellt sein, dass ein moralisch einwandfreier Mensch ins Land kam. Zum anderen ging es darum klarzustellen, dass seine/ihre Angehörigen für ihn/sie im Bedarfsfall finanziell aufkommen würden. Die Angehörigen übernahmen zudem die Kosten für die notwendigen Visa für die Ausreise aus Frankreich, die Durchreise durch Spanien oder Portugal sowie die Einreise in die USA. Sie bezahlten auch die Schiffspassage für die Emigrant*innen. 

Wer diese Bedingungen erfüllte, konnte bis in die erste Hälfte des Jahres 1941 noch relativ problemlos ausreisen. Die Vichy-Regierung förderte die Emigration, denn damit verringerte sich die Zahl der Internierten in den Lagern in Südfrankreich. Wer sich daher bis 1941 um ein Visum bemühte, konnte zu diesem Zeitpunkt noch mit einer relativ zügigen Abwicklung rechnen, wie das Beispiel des Ehepaars Wolff aus Saarlouis zeigt. 

Paula Wolff war die zweite Ehefrau von Hermann Karl Wolff, der seit 1904 in Saarlouis lebte und dort ein Fachgeschäft für Lederwaren, Schuhe und Schusterbedarf führte. Ende Januar 1935 wanderte das Paar nach Luxemburg aus. Nach ihrer Internierung in Gurs im Sommer 1940 erhielt das Paar in den folgenden Monaten die – möglicherweise bereits zuvor beantragten - notwendigen Visa und emigrierte über Lissabon mit dem Schiff „Serpa Pinto“ in die USA. Sie erreichten New York am 25. Dezember 1940.

Immigration Act

Jedoch hatte die Vichy-Regierung keinen Einfluss auf die amerikanischen Behörden, die allein über die Genehmigung einer Emigration entschieden. 1924 war der Immigration Act in Kraft getreten und infolgedessen regelten Quoten die Emigration aus Europa in die USA. Die Gesamtzahl der erlaubten Einwanderungen betrug 165.000 pro Jahr. Der Anteil für Deutsche betrug rund 52.000. Infolge der Weltwirtschaftskrise wurde die Quote gesenkt. Seitdem durften nur noch rund 154.000 Menschen aus Europa einreisen. Die Quote Emigrationswilliger aus Deutschland wurde dementsprechend halbiert und galt bis in das Jahr 1965, als der zweite Immigration Act verabschiedet wurde. Darüber hinaus wurden die Anträge auf Einreise seit Kriegsbeginn und vor allem nach dem Kriegseintritt der USA nach dem japanischen Angriff auf die US-Pazifik-Flotte auf dem Stützpunkt Pearl Harbor am 7. Dezember 1941 sehr streng geprüft. Dahinter stand nicht zuletzt die Furcht, dass auch Agent*innen des NS-Regimes und vor allem Kommunist*innen ins Land kämen, um es politisch zu unterwandern. Die Quoten wurden aufgrund dieser strengen Regelungen nie voll ausgeschöpft. Das galt auch für die Jahre nach 1939. Bis zu diesem Zeitpunkt fand die Emigration aus Deutschland aufgrund politischer oder rassischer Verfolgung innerhalb Europas statt. Mit der Besetzung Frankreichs und der Benelux-Staaten im Jahr 1940 wurden die Staaten in Nord- und Südamerika zu Fluchtpunkten für die Verfolgten. 

Gleichwohl blieben die Hürden für die Einreise in die USA hoch. Neben den Garantieerklärungen der beiden Bürg*innen musste ein Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Erst dann wurde eine Quotennummer vergeben. Daraufhin wurden die Antragsteller*innen auf das Konsulat in Marseille vorgeladen, damit sie dort ihre Visa beantragen konnten. Dafür wurden die Internierten aus Gurs verlegt. Die Männer kamen in das Transitlager Les Milles bei Marseille, Frauen und Kinder in die Hotels „Terminus“, „Bompard“ oder „Le Levant“. Von dort erfolgte nach Erhalt der Visa die Ausreise über Marseille, Lissabon oder Casablanca in die USA. Die Familie Salmon aus Homburg/Saar gehörte zu den 258 Menschen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 1941 nach ihrer Beurlaubung aus dem Lager Rivesaltes in die Transitlager verlegt wurden, so Claude Laharie in seinem Standardwerk zum Lager Gurs. Familie Salmon erhielt ihre Visa am 7. November 1941. Das Ehepaar Lion aus Tholey, das ebenfalls am 22. Oktober deportiert worden war, erhielt sie am 13. November 1941. Beide Familien kamen mit dem Schiff „Serpa Pinto“ am 20. Februar 942 in New York an. Auch die bereits 1935 nach Frankreich emigrierte Franziska Weil, die ebenfalls im Sommer 1940 in Gurs interniert war und danach bei Verwandten im unbesetzten Teil Frankreichs untergekommen war, erhielt am 3. Oktober 1941 ihre Visa für die USA. Als Bürgen waren für sie ihr Bruder, für die Familie Salmon die in den USA lebende Mutter von Alice Salmon.

Ehepaar Stern

Der sich abzeichnende Mangel an Schiffen für die Überfahrt erschwerte die Emigration von Marie-Louise Stern und ihrem Mann, dem Journalisten Peter August Stern. Nach ihrer Gurs-Internierung hielt sich Marie-Louise Stern bei ihren Eltern in der unbesetzten Zone in Chauvigy auf. Dort traf sie auch ihren Mann, der aus Paris nach der Besetzung der französischen Hauptstadt durch NS-Deutschland ebenfalls in die unbesetzte Zone geflohen war und nun unter falschem Namen in Chateauroux lebte. Beide begaben sich im September 1940 nach Marseille. Freund*innen hatten sie auf eine Liste für politisch gefährdete Flüchtlingen, die von einer Hilfsorganisation angelegt worden war, setzen lassen, wodurch beide im Mai 1941 in Marseille Visa für die USA erhielten. Am 15. Mai 1941 fuhren sie mit dem Schiff „Wyoming“ mit dem Ziel Port de France/Martinique los. Jedoch lenkte die Vichy-Regierung die Reiseroute des Schiffes nach Casablanca um, um zu verhindern, dass das Schiff beim Anlegen in Martinique von England beschlagnahmt werden konnte. Die Passagiere kamen in das ehemalige Lager der Fremdenlegion in Oud-Zem. Dort hatte der an Multipler Sklerose erkrankte Peter August Stern einen Anfall. Er wurde daraufhin in ein Krankenhaus in Casablanca verlegt. Von dort setzte das Paar am 26. Juli 1941 die Überfahrt nach Nordamerika mit dem portugiesischen Schiff „Nyassa“ fort und erreichte über Martinique am 9. August 941 New York. Beide mussten dort neu beginnen. Peter August Stern begann als Hilfsarbeiter – als „Sackträger“, so Marie-Louise Stern in ihrem Antrag auf Entschädigung – in einer Bonbonfabrik. Im April 1943 war Peter August Stern wieder als Redakteur im War Office tätig.

Ab April war der ehemalige Chefredakteur des „Saarbrücker Abendblattes“ und der Zeitschrift „Westland" Redakteur bei der „Deutschen Staatszeitung und Herold“ in New York tätig. Er kehrte 1946 nach Deutschland zurück und engagierte sich beim Aufbau des Saarländischen Rundfunks und der Zeitung „Münchner Mittag“. Er starb während einer Kur in Mittenwald am 3. April 1947. Marie-Louise Stern war in New York geblieben und arbeitete als Sekretärin bei einer Exportfirma. Danach begann sie ein Jurastudium und führte eine Kanzlei in der Fifth Avenue in New York. Dementsprechend akribisch listete sie die Kosten eines Lebens auf der Flucht auf. So beliefen sich die Kosten für das Versteck der beiden bei Bauernfamilien in Südfrankreich auf insgesamt 6.500 ffr. Der Aufenthalt im Hospital in Casablanca wurde mit 3.000 ffr. beziffert. Die Kosten für die Überfahrt betrugen für die Strecke Marseille-Lissabon 37.000 ffr. Die Strecke Casablanca –Martinique wurde mit 18.000 ffr. taxiert. 346 US-Dollar waren für die Überfahrt von Martinique nach New York fällig.

Jüdische Emigrant*innen

Die Emigration aus Frankreich für Emigrant*innen und Deportierte aus Deutschland war noch aus einem anderen Grund schwierig. Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) hatte in einem Schreiben vom 20. Mai 1941 an den Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für Belgien und Frankreich eine entsprechende Verfügung erlassen. Sie sah vor, keine weiteren Visa für Spanien und Portugal für in Frankreich und Belgien lebende Jüdinnen und Juden aus Deutschland zu gewähren. Diese sollten den in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden vorbehalten sein, denn noch wurde die Emigration als ein Mittel angesehen, sie aus NS-Deutschland zu vertreiben.

Das änderte sich mit der am 20. Januar 1942 stattfindenden „Wannsee-Konferenz“, bei der die Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden beschlossen wurde. Die Emigration wurde verboten. Im März 1942 begannen die Deportationen aus Frankreich in die Vernichtungs- und Konzentrationslager in Osteuropa. Im August 1942 begannen die Deportationen aus der unbesetzten Zone Frankreichs mit Billigung der Vichy-Regierung. 

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